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FMA Liechtenstein verhängt Maßnahmen gegen die TGI AG. Das sollten Kunden jetzt wissen

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein ordnete am 26. Mai 2026 an, drei Goldkaufprodukte der TGI AG sofort einzustellen. Im Zentrum dieser Analyse stehen zwei Fragen: War die Verfügung tatsächlich ein Verlust für die TGI AG? Und wie viele Kunden haben die Rückabwicklung wirklich in Anspruch genommen?

Dr. Katharina Reuter · Redaktion Aufsichtsrecht · · 9 Min. Lesezeit
Inhalt
  1. 1.War die Verfügung tatsächlich ein „Verlust“ für die TGI AG?
  2. 2.Wie viele Kunden haben die Rückabwicklung tatsächlich in Anspruch genommen?
  3. 3.Chronologie: Von der Warnung zur Verfügung
  4. 4.Der Kern des Vorwurfs: Was ist ein Einlagengeschäft?
  5. 5.Die Gegenposition der TGI AG
  6. 6.Was bedeutet die Klarstellung vom 11. Juni?
  7. 7.Strafrechtliche Dimension
  8. 8.Fazit und Einordnung

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