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BaFin warnt vor nicht lizenzierter Trading-Plattform „NordInvest24“

Die deutsche Aufsicht veröffentlichte eine Warnmeldung gegen einen Anbieter, der ohne Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen anbietet.

Markus Feldmann · Redaktion Anlegerschutz · · 4 Min. Lesezeit
Inhalt
  1. 1.Der Sachverhalt im Überblick
  2. 2.Die Rechtsgrundlage: Erlaubnispflicht nach dem WpIG
  3. 3.Was bedeutet das für betroffene Anleger?
  4. 4.Fazit und Einordnung

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