RechtsmittelSchweiz

FINMA-Verfügung: Wann hat eine Beschwerde aufschiebende Wirkung?

Eine Analyse der Rechtsmittel gegen Verfügungen der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht.

Dr. Katharina Reuter · Redaktion Aufsichtsrecht · · 6 Min. Lesezeit
Inhalt
  1. 1.Der Grundsatz: aufschiebende Wirkung der Beschwerde
  2. 2.Die Ausnahme: Entzug der aufschiebenden Wirkung
  3. 3.Die Interessenabwägung des Gerichts
  4. 4.Fazit und Einordnung

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